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AKW - Akten von Mühlberg

Autor: admin | 09.06.2015

Das Bundesverwaltungsgericht verdonnerte die Betreiber des AKW-Mühleberg dazu, zwei Klägern Akten auszuhändigen. Allerdings sind diese geschwärzt und den Inhalt dürfen die Kläger nicht weiter geben.


Die Begründung, warum der Inhalt der Akten nicht weiter gegeben werden darf ist gelinde gesagt fröhlich – die Richter vermuten ohne diese Einschränkung würde der Inhalt zum Schaden des AKW verwendet werden. Da möchte man eigentlich sagen „Ja saperlott....und nun, was heißt das? Genau da könnten also Schweinereien beim AKW Mühleberg ablaufen“! Und darüber sollen gefälligst AKW Gegner schweigen und die Bevölkerung unwissend bleiben.


Eine sehr interessante Vorstellung in einer Demokratie. Der Bericht, um den es geht, wurde von einer externen Firma für die Betreiber des AKW-Müleberg erstellt und als Aufpasser für die zwei erfolgreichen Kläger ist deren Rechtsanwalt in die Pflicht genommen worden.


Bei dem Rechtsfahren geht es grundsätzlich um die Frage, welche Sicherheiten das AKW-Mühleberg bei Hochwasser vorsieht. Gemäß AKW Müleberg sollen in diesem Falle Pumpen die Reaktoren kühlen – dass dies nicht gut gehen kann, weiß man spätestens sei Fukushima.


Warum haben wir da gleich vor dem inneren Auge das Bild von Homer Simpson der fröhlich am Ende seines Arbeitstages mal kurz auf der Straße seine Protönchen abschüttelt. Das AKW-Mühleberg verhält sich auf so, dass man dazu nur sagen kann „Transparenz ist etwas anderes“.


Allen anderen Empfehlen wir - einfach Solaranlage installieren und den eigenen Strom konsumieren.


Quelle: 20Minuten