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Wie viel würde ein AKW-Unfall kosten?

Autor: admin | 22.01.2015

Was kostet ein AKW-Gau? Diese Frage stellte ein Parlamentarier der Grünen. Der Bundesrat rechnet mit 88 bis 8 000 Milliarden Franken – wir stehen auf dem Standpunkt, falsch gerechnet.


Die Zahl 88 bis 8 000 Milliarden Franken im Falle eines Super-Gaus klinkt zuerst mal logisch. Wäre die Schweiz so groß, wie Russland oder wenigstens Kanada, könnte man mit der Zahl leben. Nur bekanntlich ist die Schweiz schon nur im Vergleich zu ihren französischen, italienischen oder deutschen Nachbarn eher in Puppenstubengröße. Was passiert, wenn man eine 1-Liter-Flasche Cola über eine Puppenstube ausgießen würde? Genau, das ganze kleine niedliche Puppenhaus wäre hin. Versuchen Sie mal die klebrige Flüssigkeit von den Puppentapeten runter zu bekommen! Wenn Sie nicht exakt zielen, dann wären unter Umständen natürlich nur die Räume links hin, und das Puppenbadezimmer und die Puppenküche könnte man noch verwenden.


Bekanntlich hat die Schweiz den Gotthard. Das ist gut, beim Super-Gau könnte man die ganzen überlebenden Deutschschweizer einfach ins Tessin schicken – die Tessiner würden sich sicherlich freuen. Der Bundesrat bezieht dann das Rathaus in Lugano – oder geht alternativ in den Bunker in der Innerschweiz. Nur blöd, es ist ja ein AKW-Unfall, der Bundesrat kann also dann in seinem schicken Bunker bis zum Sankt Nimerleinstag sitzen. Sind wir ehrlich, hat er sich dann auch ehrlich verdient.


Nun beteuert der Bundesrat natürlich unsere AKWs sind sicher, hat Tepco auch über Fukushima behauptet. Dafür verteilt er Plazebos an die Bevölkerung in Form sinnloser Jodtabletten. Interessant ist aber die Frage, wie hoch ist eigentlich die Atomhaftpflicht? Lächerlich gering, gerade eine Milliarde. Die obligatorische Deckung für AKW Inhaber ist also nicht mal ein Bruchteil vom tatsächlich zu erwartenden Schaden! Und – der Bundesrat weiß dies sehr wohl. Die revidierte Kernhaftpflicht sieht neu 1,2 Milliarden vor. Mehr sei nicht nötig, da man ja den Ausstieg plane. Tja geplant wird er natürlich auf dem Papier und mit allen möglichen und unmöglichen Tricks, versucht man diesen auf „irgendwann“ in der Zukunft zu verschieben.


Dabei ist es ganz einfach, man nehme den Mindestschaden von 88 Milliarden – diesen zu erwartenden Schaden müssten alle AKW-Betreiber aus eigener Kraft einmalig als Versicherungssumme einzahlen – wie lange gäbe es dann noch AKWs in der Schweiz? Genau, wenn noch eines übrig bliebe, wäre es viel. Dabei hält der Bundesrat es für nicht verfassungskonform, wenn die Haftung des Bundes aufgehoben würde und die Inhaber und Aktionäre der AKWs unter die Solidarhaftung fallen würden....Aha, vielleicht sollten inskünftig auch kleine Handwerker wenn sie Mist bauen auf den Bund verweisen.


Wenn ein AKW-Gau mit einer Mindestsumme von 88 Milliarden veranschlagt wird, kann die Privatwirtschaft, die diesen Gau zu verantworten hat, also noch jene Steuerzahler schröpfen, die nicht schnell genug an den Strahlenfolgen sterben. Die Haftpflicht ist ja nur 1 Milliarde, der Rest zahlt der Bund oder dass was dann von ihm noch übrig wäre.


Was macht eine gute Hausfrau, wenn das Fleisch für den Sonntagsbraten leicht klebrig ist? Genau, will man nicht seine ganze Familie vergiften wirft man es weg. Vielleicht aber nur vielleicht wäre es ja noch in Ordnung, aber wer wird dies schon riskieren und es erst wegwerfen, wenn es schon riecht? Der Bund als Hausfrau versteht sehr wohl – ein Gau wäre der Exodus, also warum sollte man ihn dann versichern?


Quelle: TAGI