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Die Sage von der Schuld erneuerbarer Energien

Autor: admin | 08.09.2014

Schon meine Oma meinte „glauben gehört in die Kirche“ ein Grund um die massenmediale Begründung für die Stromkostenerhöhung ganz genau unter die Lupe zu nehmen. Die KEV die Einspeisvergütung für erneuerbare Energien steigt im kommenden Jahr von 0,5 Rappen auf 1,1 Rappen. Wer nun denkt „aha die privaten Solaranlagenbesitzer sollen sich eine goldene Nase verdienen“ irrt. Die Fördergelder für Solaranlagen sollen im kommenden Jahr gesenkt werden. Das Geld geht unter anderem an Unternehmen wie die Alpiq (über deren Geschäftsgebaren wir schon ausführlich berichteten). Warum an die Alpiq? Nun Wasserkraftwerke gehören auch zu den erneuerbaren Energien, dazu sollen die Einspeisnetze erneuert werden. 6 Milliarden für neue Hochspannungsleitungen hätte man gerne (swissgrid Beteiligung).


Schauen wir uns mal als Beispiel die Strompreise der EWZ (Elektrizitätswerk der Stadt Zürich) an.


Als Basis nehmen wir die Preisliste des EWZ und den Hochtarif 2014


Naturpower 9,9 Rappen Energiequellen die KEV bekommen

Ökopower 12,9 Rappen 100 % erneuerbare Energiequellen

Wassertop 11,4 Rappen 100 Prozent Wasserkraftwerk

Solartop 65,0 Rappen 100 % Solarenergie (kann aber gemischt werden)

Atommix 8,9 Rappen Mix aus konvetionellen Kraftwerken, von Blogkraftwerk bis Atomstrom


2015 verkauft das EWZ nur noch Strom aus erneuerbaren Quellen, Atommix fällt weg. Hochtarif 2015


Solartop 65,0 Rappen

Wassertop 11,4 Rappen

Ökopower 12,9 Rappen

Basis 9,2 Rappen (vorläufiger Preis)


Bei Solarstrom bezahlt das EWZ 19 Rappen und ist damit deutlich grosszügiger als andere Stromlieferanten. Ab 2015 soll die Vergütung stark gesenkt werden, auf 8,2 Rappen pro kWh. Allerdings zeigt sich die Stadt Zürich durch eigene Subventionen bei Solaranlagen grundsätzlich grosszügiger als andere Gemeinden und Kantone.


Eines muss man wissen, der Topf der als KEV bezeichnet wird, ist ein gemeinsamer Topf für alle Formen von erneuerbarer Energie! Kurz, auch Wasserkraftwerke und Windparks werden aus diesem Topf vergütet. Da aber Wasserkraftwerke und Windparks im Regelfall nicht von kleinen privaten Bauherren betrieben werden, wird die Fotovoltaik absolut zu Unrecht als Bösewicht verkauft. 65 Rappen für 1 kWh Solarstrom sind happig, nur kommen keine 65 Rappen beim Häuslebauer an! Ab Januar sollen es noch 8,2 Rappen für Fotovolatikanlagen-Besitzer sein, der Preis für den Konsumenten bleibt sich dabei aber gleich.


Quellen: NZZ

EWZ