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Kommt die Pflicht zum Solarmodul auf dem Dach?

Autor: admin | 16.01.2015

Am Mittwoch trafen sich in Bern die Energievertreter der Kantone. Anlass ist das Bundesratskonzept Energiestrategie 2050. Solarmodule auf dem Dach könnten zur Pflicht von Eigenheimbesitzern werden. Nun sind die Kantone dran und sollen Mustervorschriften bis 2020 in kantonale Vorgaben gießen.


Die Mustervorschriften sehen neu eine Pflicht zur Stromproduktion von 10 Watt pro installierter Leistung und pro Wohnquadratmeter vor. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus bedeutet dies, man muss 14 Quadratmeter Solarmodule installieren. Wer dies nicht möchte, könnte alternativ zu einer Abgabe verpflichtet werden.


Ganz interessant ist dabei ein Kommentar „es sei nicht sinnvoll etwas zu fördern, was dann Pflicht würde“. Diese Aussage traf gemäß NZZ Hansruedi Kunz, Energieexperte der Stadt Zürich. Noch rührt niemand wirklich die KEV an, die Subventionen wurden lediglich für 2015 verringert – langfristig hat man aber offensichtlich genau dies im Blickfeld.


Nicht anderes, als eine Pflicht zum Einbau einer Solaranlage steht in manchen Kantonen auf dem Pflichtenheft. In anderen Kantonen wird die Installation von Solarmodulen aus dem Hausdach von Einfamilienhäusern freiwillig sein, aber ohne Solaranlage könnte der Hausbesitzer zur Kasse gebeten werden.


Da bereits eine kantonale Pflicht zur Installation von Solarmodulen auf Einfamilienhäuser diskutiert wird, man aber parallel gerne die Subventionen für Solaranlagen abschaffen würde, ist unser Tipp – lieber jetzt freiwillig installieren – dafür die Subventionen mitnehmen! Gerne beraten wir unverbindlich.



Mustervorschriften Energiebereiche für Kantone MuKEn


NZZ