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Stilllegung – falsche Firmenkonzepte

Autor: admin | 02.12.2016

Per Gesetz gilt in der Schweiz das Verursacherprinzip – wer ein AKW baut, muss auch den Abbau bezahlen. Ist ein Unternehmen der Atomindustrie zahlungsunfähig müssen die anderen AKW - Unternehmen für den Abbau solidarisch aufkommen. Soweit so gut, nur blöd, der Gesetzgeber hat nämlich übersehen, dass es in der Schweiz nur zwei große Anteilseigner gibt – die Axpo und die Alpiq. Diese zwei Unternehmen halten jeweils Anteile an Gösgen und Leibstadt – noch blöder, beide haben ein Eigenkapital, was nicht einmal annähernd die Kosten für eine Stilllegung finanzieren könnte. Nun müssen seit 1984 die AKW- Betreiber in Stilllegungsfonds einbezahlen, nur sind die Summen lächerlich.


So wird, wie in Deutschland voraussichtlich auch, nicht derjenige bezahlen der das Geld mit gefährlichen Technologien gemacht hat – sondern im schlimmsten Fall, das Opfer der Technologien. Bezahlen wird so oder so der Steuerzahler!


Vielleicht doch besser eine Solaranlage auf Weihnachten? Noch bekommt man Subventionen und eine Komplettanlage kostet weniger als man denkt!


Quelle: Monitor und Aargauerzeitung