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Strahlenbelastung – SUVA muss zahlen

Autor: admin | 19.04.2019

Das Bundesgericht folgte der Auslegung eines an Krebs erkrankten ehemaligen Mitarbeiters eines AKW und stellte sich auf den Standpunkt, dass die zulässige Strahlenbelastung neu berechnet werden muss. Ein wichtiger Schritt, denn Anwohner von AKWs verlangen seit Jahren einen anderen Risikowert der Strahlenbelastung bei Erdbeben.


Hintergrund des Bundesgerichtsurteils ist ein ehemaliger Mitarbeiter, der gleichzeitig an zwei Krebsformen erkrankte und die SUVA, die in der Folge eine Anerkennung einer Berufskrankheit bei diesem Mitarbeiter ablehnte. Für das Bundesgericht musste der Mann extra eine Strahlenexpertin aufbieten, die auch eine geringe Belastung von Strahlen letztlich als gefährlich einstufen konnte. Sie führte vor allem aus, dass das Risiko gleichzeitig an zwei Krebsformen zu erkranken berufsbedingt deutlich höher sei. Die SUVA muss entgegen ihrer eigenen Einschätzung nun bezahlen. Damit muss nun die SUVA zum ersten Mal in den vergangenen Jahrzehnten eine Strahlenbelastung und in der Folge Krebs als berufsbedingt anerkennen.


Ansonsten versucht die AKW-Lobby auf den Klimaschutzzug aufzuspringen. Ein Hohn und bei einem AKW-Unfall muss sich keiner mehr Gedanken um das Klima machen. Garantiert klimafreundlich sind Solaranlagen.


Quelle: Aargauerzeitung