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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  der swissEmbedded GmbH

Fassung 1. Juli 2014


1.  Geltung

Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der swissEmbedded GmbH.

Es gelten jeweils die AGB in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausgeschlossen.

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der swissEmbedded GmbH schriftlich bestätigt sind.

Bei Kollisionen zwischen Regelungen gilt die folgende Rangfolge:

1.   individuelle Vereinbarungen

2.   diese AGB

3.   gesetzliche Regelung

 

2.  Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der swissEmbedded GmbH im Webshop, auf ihren Websites, in Preislisten, Katalogen, Prospekten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung stellt einen  Antrag zum Abschluss eines Vertrages dar und ist für die swissEmbedded GmbH erst nach deren schriftlicher Annahme verbindlich. Die nach Abschluss des Bestellvorganges im Webshop automatisch generierte Bestellbestätigung stellt noch keine solche Annahme  dar.

Produktbeschreibungen, Darstellungen und technische Daten im Webshop und auf den Websites, in Preislisten, Katalogen, Prospekten und Inseraten der swissEmbedded GmbH sind reklamehafte Beschreibungen, jedoch keine Zusicherungen.

 

3.  Preise

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer,  zuzüglich etwaiger Ein- und Ausfuhrabgaben, sonstigen Zöllen resp. Abgaben, Versand- und Transportkosten sowie zuzüglich der Kosten für die Transportversicherung.

 

4.  Lieferung

Die Art des Versandes der Waren erfolgt nach Ermessen der swissEmbedded GmbH. Es wird auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung abgeschlossen.   

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich. Im Einzelfall schriftlich vereinbarte verbindliche Termine und Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der swissEmbedded GmbH durch Zulieferanten und Hersteller und unter dem Vorbehalt einer geleitsteten Vorauszahlung gemäss Ziffer 8.  

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

Soweit durch Umstände, welche die swissEmbedded GmbH nicht zu verantworten hat, ihre Leistung unmöglich oder unzumutbar geworden ist, ist die swissEmbedded GmbH berechtigt, gegen Vergütung der allenfalls bereits geleisteten Vorauszahlung vom Vertrag zurückzutreten.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und einen Funktionstest vor Montage, Weiterlieferung etc. durchzuführen. Allfällige Mängel sind unverzüglich 2 Tagen nach der Ablieferung schriftlich unter genauer Bezeichnung zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich innert 2 Tagen nach Entdeckung schriftlich unter genauer Bezeichnung zu rügen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Ware als genehmigt und der Kunde verwirkt jegliche Ansprüche auf Gewähr.

Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % des Lieferumfangs werden vorbehalten. Insbesondere handelsübliche Qualitäts-, Mengen-, Gewichts- oder sonstige Abweichungen sind vom Kunden hinzunehmen, ausser bei ausdrücklicher Zusicherung der Beschaffenheit durch die swissEmbedded GmbH.

 

5.  Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe der Sendung an den Transporteur auf den Kunden über.

Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die swissEmbedded GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

 

6.  Gewährleistung

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen:

a)     wenn die Ware vom Käufer oder von Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt wurde;

b)     wenn Teile oder Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, welche nicht den Originalspezifikationen entsprechen;

c)     bei natürlichem Verschleiss;

d)     bei nicht ordnungsgemässer Wartung;

e)     bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel;

f)      bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstigen Arbeiten Dritter entstehen.

Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Nichtvorliegens dieser Ausschlussgründe liegt beim Kunden.

Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware an den Kunden.

Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware und Änderungen des Herstellers an Produkt, Verpackung oder Abbildung sind keine Mängel und lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für Verbrauchsmaterial und Zubehör ist ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche gegen die swissEmbedded GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Im Falle eines Mangels hat die swissEmbedded GmbH die Wahl, entweder nachzubessern, oder eine mangelfreie Sache nachzuliefern. Mindestens zwei Nachbesserungsversuche sind hinzunehmen. Gelingt die Nachbesserung nicht, kann die swissEmbedded GmbH eine angemessene Entschädigung für den Minderwert der Ware leisten oder vom Vertrag zurücktreten und gegen Rückgabe der Ware den Kaufpreis erstatten. Ein Wahlrecht des Kunden auf Wandelung, Minderung oder Rücktritt besteht nicht.


7.  Retouren

Für Nachbesserungen oder beim Vertragsrücktritt durch die swissEmbedded GmbH gemäss Ziffer 6 vorstehend hat der Kunde die Ware an die von der swissEmbedded GmbH bezeichnete Stelle zu retournieren.

 Retouren müssen innert 2 Arbeitstagen seit schriftlicher Anzeige (Rüge) an die von der swissEmbedded GmbH bezeichnete Stelle erfolgen. Es ist eine Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins beizulegen. Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Rücksendungen haben originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Mängelbeschreibung zu erfolgen.

Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten im Sinne der Gewährleistung treten grundsätzlich keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Neue Gewährleistungsfristen beschränken sich ausschliesslich auf die nachgebesserten oder ausgetauschten Teile, Baugruppen, Geräte.

 

8.  Zahlung

Die Ware wird gegen Vorauszahlung geliefert. Die Zahlung gilt erst als geleistet und die Lieferung wird ausgelöst, wenn der zu zahlende Betrag auf dem Konto der swissEmbedded GmbH unwiderruflich gutgeschrieben ist.

 

9.  Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Lieferverzögerungen, aus Vertragsverletzung allgemein, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die swissEmbedded GmbH, als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Für Folgeschäden wird jede Haftung abgelehnt.

In jedem Fall ist die Haftung der swissEmbedded GmbH auf das Doppelte der vereinbarten Vergütung des vom Schaden betroffenen Vertrages beschränkt.


10.  Datenschutz und Referenzkunden

Die swissEmbedded GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu verarbeiten.

Insbesondere darf die swissEmbedded GmbH Kunden als Referenzkunden benennen und in ihrem Webshop, auf ihren Websites, in Preislisten, Katalogen, Prospekten und Inseraten aufführen.  

 

11.  Diverses

Das Recht zur Verrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden wird ausgeschlossen.

Ansprüche gegen die swissEmbedded GmbH können nur mit deren vorgängigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht wirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.

Für allfällige Druck- und Übermittlungsfehler im Webshop, auf den Websites, in Preislisten, Katalogen, Prospekten und Inseraten der swissEmbedded GmbH wird keine Haftung übernommen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Photovoltaik-Komponenten gemäss Art. 6 Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, SR 734.27) der Installationspflicht durch Personen respektive Betriebe, welche im Besitz einer lnstallationsbewilligung nach Art. 9 oder 14 NIV sind, unterliegen.

 

12.  Rechtswahl

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der swissEmbedded GmbH und ihren Kunden findet Schweizer Recht Anwendung.

Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (SR.0221.211.1) ist ausgeschlossen.

 

13.  Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Baden, Schweiz.

 

 

swissEmbedded GmbH,
Rieden, 1. Juli 2014