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Das war's mit der Einspeisevergütung

Autor: admin | 29.10.2019

Wer bisher eine Photovoltaikanlage für erneuerbare Energiequellen installieren wollte, konnte von hilfreichen Subventionen profitieren.


Mit der Einspeisevergütung als Finanzspritze soll bald Schluss sein, genau gesagt verschwindet die Warteliste und Auszahlung dafür entsprechend dem Energiegesetz bis Ende des Jahres 2022. Somit fällt dann unter anderem für alle Solaranlagenanmeldungen, die nicht bis zum 30. April 2012 getätigt wurden, die kostenorientierte Einspeisevergütung(KEV) weg.

Bis Juli 2020 erhält laut Bundesamt für Energie(BFE) noch eine auf 147 limitierte Anzahl Meldungen von Solaranlagen oder beispielsweise Wasser-, Geothermie oder Windkraftanlagen einen Platz in der Warteschlange für die KEV.


Die Förderung geht trotzdem weiter


Dank der Einmalvergütung bekommen Interessenten für eigene umweltfreundliche Stromerzeugung aber weiterhin Unterstützung bei der Finanzierung der Anlagen.

Gleichzeitig mit der Auflösung der KEV ist auch die Verkürzung der Wartezeiten für die Einmalvergütung angedacht, und zwar ab 2020 auf weniger als ein Jahr.


Mit 20 bis 30 Prozent Entlastung, ist die Einmalvergütung immer noch ein lohnender Investitionszuschuss, der einfach statt der KEV genutzt werden kann und sollte.


Bereits 2018 wurde die KEV generell auf Photovoltaikanlagen mit mindestens 100kW beschränkt und für die anderen gibt es die Finanzierungshilfe durch die Einmalvergütung.



Erfolgreiche Finanzierungsförderungen


Von insgesamt 15.700 Anlagen zur nachhaltigen Stromgewinnung wurden im Laufe diesen Jahres 410 per Einspeisevergütung finanziell unterstützt und für circa 15.200 Solaranlagenbesitzer im kleineren und grösseren Leistungsbereich gibt es helfende Einmalzahlungen. So häufen sich allein 2019 Fördermittel von rund 300 Millionen Franken an.


Kleine Wasserkraftanlagen können für dieses und nächstes Jahr Förderungen von rund 65 Millionen Franken erhalten und für Grosswasserkraftanlagen gibt es vom Bundesrat sogar die doppelte Höhe der bisherigen Zuschüsse.


Stromproduktionsanlagen aus Biomasse, Wind, Geothermie und kleine Wasserkraftwerke werden ab 2023 nicht mehr mit der Einspeisevergütung gefördert, Betreiber können sich aber bis dahin zu den Investitionsbeiträgen anmelden.



Für Ihre eigene Solaranlage können Sie sich mit der passenden Leistung auch finanzielle Unterstützung vom BFE holen und dazu bekommen Sie bei uns die richtige Beratung und vom Zubehör zur Aufrüstung bestehender Anlagen bis hin zu Komplettsystemen ausserdem die nötige Technik.