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AKW Betreiber gehen vor Gericht

Autor: admin | 11.05.2018

Logisch macht die Inflation auch nicht vor den Stilllegungskosten für AKWs halt. Alle fünf Jahre werden diese neu ausgerechnet. AKW Betreiber – dies liegt tief im Geschäftsmodell begründet, wollen zwar abkassieren aber natürlich nicht bezahlten und schon gar nicht die inflationären Stilllegungskosten. Jedes Jahr muss jeder Betreiber dafür einen Obolus in den Stilllegungsfond bezahlen. Die Betreiber fechten nun die neue Kostenrechnung an und gehen vor Gericht!


Gefährlichen Strom gibt es halt nicht für lau – hätte man sich vor dem Bau eines AKWs eigentlich überlegen müssen! Unser Mitleid hält sich aber in starken Grenzen.


Quelle: NZZ