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Einspeisvergütung Photovoltaik

Autor: admin | 26.05.2015

Ausgangspunkt unserer Story ist die massive Senkung der Vergütung eines elektrischen Werkes – innerhalb von drei Jahren wurde von 15 Rappen auf 1 Rappen pro kWh für den HKN und die Vergütung für die Energie von 6 Rp/kWh gekürzt. Kurz gesagt, plötzlich bekommt man nur noch 1/3 für den Strom denn man ja in das Netz „einspeisen muss“ nicht mal mehr ein Trinkgeld.


Das Bundesamt für Energie hat eine „Empfehlung“ herausgegeben, wie das Stromwerk eingespeisten Strom verrechnen „könnte“ - genau im Konjunktiv II liegt auch der Hacken – es handelt sich dabei um eine Empfehlung und nicht um einen Zwang.


Diese Empfehlung sieht vor: dass die Vergütung für die physikalische Lieferung mindestens dem Haushaltstarif H4 abzüglich 8 Prozent „liegen sollte“! Also schon wieder Konjunktiv II oder einfacher formuliert „eine Möglichkeit“.


Den Tarif können Sie auf der Seite des Elcoms abfragen. Jedes E-Werk muss diesen hinterlegen.

Dies Bedeutet, beträgt der H4 Betrag für Energie 10 Rappen, müsste der Einspeiser mindestens 9.2 Rappen bekommen. Der ökologische Mehrwert wird getrennt verkauft (Vgl . Artikel 3 in der Vollzugshilfe).


Selbstverständlich käme (Konjunktiv II – Möglichkeit) dann noch eine Unterscheidung zwischen Nieder-und Hochtarif sowie Sommer und Winter hinzu. Da es aber eine „Empfehlung“ ist und keine Verordnung – wenn wundert es, halten sich einige Netzbetreiber nicht daran. Unser Stromwerk war ganz besonders schlau und hat einen Durschnittswert berechnet, zumal die Sonne bei uns auch in der Nacht scheint.


Aktuell läuft eine Klage beim Elcom geführt von swisssolar über den Konjunktiv. Sie können sich einfach der Klage anschließen, indem Sie sich bei swisssolar melden.


Einigen Solaranlagenbetreibern ist es mittlerweile zu aufwendig geworden mit den Ränken der Elektrizitätsversorgern. Sie installieren sich lieber einen Speicher oder Heizen den Boiler mit dem Solarstromüberschuss. Es gibt Orte, wo die Sonne nie scheint, Sie entschuldigen meine Ausdrucksweise, deshalb habe ich gleich beides installiert. Ich habe keine Lust, dass die noch Geld mit meinem Ökostrom verdienen, indem Sie den Strom mit 1Rp/kWh einkaufen und dann ökologisch bewussten gutgläubigen Bürgern für 4.5Rp/kWh als Siggenthaler Naturstrom Star verkaufen.


Quellen: Klage von swisssolar

H4 Tarife nachlesen

Vollzugshilfe