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Warteliste KEV

Autor: admin | 19.02.2016

Wer eine Photovoltaik über 10 kWh besitzt, kann KEV betragen. Dass die Bearbeitung nur schleichend vorangeht zeigen die bewilligten Zahlen für 2015. 2 541 Anlagen wurden im April 2015 freigegeben. Dabei handelt es sich durchgehend um Anlagen die Älter als vier Jahre sind.


Nun meint die Stiftung, gibt der Bundesrat für das Jahr 2017 einen Netzzuschlag von mindestens 1,5 Rappen pro kWh frei, könnten im Jahre 2016 ein weiteres Kontingent freigegeben werden! Und jetzt aufgepasst „das wären Anlagen die bis zum 8. November 2011 zur KEV angemeldet wurden“. Insgesamt 1 156 Anlagen. Die Warteliste beträgt 35 700 Solaranlagen! Die Jahre auf der Warteliste werden auch nicht vergütet.


Bekanntlich gibt es Einmalzahlungen und wenn man sich diese Zahlen ansieht versteht man warum man sich besser die Einmalzahlung nimmt! Diese Einmalzahlungen bekommen nun auch Inhaber von Anlagen über 10 kWh bis 30 kWh. Zu behaupten es laufe alles mit sauberen Dingen ab, wäre übertrieben. Das KEV steht auf dem Standpunk, die gesetzlichen Fördermittel würden nur bis 2018 reichen. Wofür wurden die Mittel aufgewendet? Etwa für Büropersonal, dass schön langsam die eingehenden Anlagen überprüft?


Eine Lösung ist, die Einmalzahlung zu nehmen und entweder einen Energiemanager zu installieren oder eine Speicherlösung. Die Stiftung riecht auf alle Fälle nach verschlampen und hinauszögern – bis, ja offensichtlich - bis kein Geld mehr da ist.


Quelle: KEV Stiftung